Gewerbegebiet Ziegelstadl

Dezembersitzung – eine Zuhörer-Meinung

Errichtung eines Backshops mit Cafébereich – Am Ziegelstadl 1

Antrag auf Baugenehmigung Flurnummer 998 (siehe Foto; erstellt mit Bayern-Atlas)

Antragstellerin: Stefanie Z. aus Pettendorf

Bei dem betreffenden Grundstück handelt es sich um einen Teil (ca. 10 %) der Fläche, die laut Bürgermeister Zeitler von der Firma BarthHaas (in unserer Gemeinde meist als „Hopfix“ bezeichnet) zur Erweiterung des Standortes St. Johann von der Gemeinde Train erworben wurde. Der andere Bereich des Gewerbegebietes Ziegelstadl (Richtung Westen) wird von der Gemeinde Train an kleinere gewerbliche Bauwerber verkauft. Eine Halle wurde bereits errichtet.

In der Gemeinde Train gelten für die Erwerber von Grundstücken, sowohl für Wohnbebauung als auch für Gewerbeflächen, mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan Vorgaben, die verpflichtend einzuhalten sind (z. B. Baugrenzen, Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Art des Gebäudes, Lärmschutz, Betriebsleiterwohnung, Einfriedung …). Die entsprechenden Auflagen können in den betreffenden Bebauungsplänen nachgelesen werden. Bebauungspläne findet man auf der Seite des Landratsamtes oder im Bayern-Atlas. Anmerkung: Der rechtskräftige Bebaungsplan Ziegelstadl ist aktuell (Stand 7. Dez. 2025) noch nicht im Internet abrufbar. Weitere Verpflichtungen des Bauwerbers werden im Notarvertrag festgeschrieben, so z. B. Bauzwang, Rückkaufsrecht durch die Gemeinde …

Im vorliegenden Fall handelt es sich wohl um eine besondere Konstellation.

Das Grundstück, auf dem der Backshop und im Nachgang noch eine Gewerbehalle errichtet werden soll, wurde nicht von der Gemeinde Train an den Bauwerber verkauft. Der Verkauf erfolgte vermutlich durch die Firma BarthHaas an den Bauantragsteller.

Dies wirft einige Fragen auf:

Wie ist es möglich, dass die Firma BarthHaas Teilflächen weiterverkaufen kann?

Jeder andere Grundstückskäufer unterwirft sich mit dem Kaufvertrag einer ganzen Liste von Verpflichtungen, insbesondere den Vorschriften bzgl. Bauzwang oder der Vorgabe das erworbene Grundstück für eigene Zwecke zu nutzen. Ein Weiterverkauf war bisher in allen Fällen erst nach Ablauf einer festgelegten Frist möglich.

Bürgermeister Zeitler wies in der Gemeinderatssitzung darauf hin, dass sich der Gemeinderat in der Vergangenheit bereits in geschlossenen Sitzungen mit diesem Sachverhalt beschäftigt hat und auch „Grundsatzentscheidungen“ getroffen wurden.

Welchen Inhalt haben diese „Grundsatzentscheidungen“?

Inwieweit war der gesamte Gemeinderat in alle Verhandlungen mit der Firma BarthHaas involviert?

Gelten oder galten für das komplette Gewerbegebiet Ziegelstadl immer die gleichen „Zugangsvoraussetzungen“?

Vor dieser Gemeinderatssitzung fand eine Bauausschuss-Sitzung statt, in der dieser Bauantrag behandelt wurde. Die Bauausschuss-Sitzungen sind in unserer Gemeinde immer „nicht-öffentlich“. Dies widerspricht Artikel 52 der Gemeindeordnung, laut der Sitzungen des Gemeinderates/der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sein sollen. Bürgermeister Zeitler hat die Bauausschuss-Sitzung selbst geleitet, obwohl bei dieser Sachlage „Befangenheit bei Angehörigen“ gegolten hätte. 

Für jeden Bürger der Gemeinde Train ist sicherlich leicht erkennbar, dass es sich bei dem betreffenden Grundstück um ein absolutes „Filet-Stück“ handelt: Unmittelbar an der vielbefahrenen B301 und in direkter Nähe zur Einfahrt in die A93 München/Regensburg.

Ein Backshop mit Café im westlichen Teil des Ziegelstadl-Areals, also Richtung Wald, wäre natürlich eine „betriebswirtschaftliche Fehlplanung“.

Der Bauantrag enthält auch Abweichungen zum Bebauungsplan. Der Bauantragsteller führt in seiner schriftlichen Begründung jedoch aus, dass diese zu vernachlässigen sind, da die Vorteile eines Nahversorgers für die Gemeinde Train inkl. umliegender Orte überwiegen.

Ein Teil der Gemeindebürger wird die Zusammenhänge bereits von diversen „Stammtisch-Gesprächen“ kennen. Für alle Unwissenden und Bewohner außerhalb der Gemeinde Train sei angemerkt: Beim Bauantragsteller handelt es sich um die Schwiegertochter/den Sohn unseres Bürgermeisters.

Da die rechtlichen Rahmenbedingungen unter anderem auch von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitet werden, stellt sich hier die Frage, inwieweit die Gemeindeverwaltung bei dieser „besonderen Konstellation“ mitgewirkt hat.

Die Tagespresse berichtete bereits mehrfach über das Ziegelstadl-Areal.

Übrigens: Pressevertreter waren bei dieser Gemeinderatssitzung nicht anwesend.

Eine ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit.

Ernst Krojer

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3 Antworten

  1. Andrea Obermeier sagt:

    Servus Ernst,
    haben wir doch eine Monarchie in Train oder wo sind unsere CSU-Gemeinderäte? Soweit ich zählen kann entscheiden die CSU-Räte, da sie die Mehrheit bilden im Gemeinderat? Ich hab das Gefühl das wird immer und gerne viel zu selten erwähnt! Oder vergessen??
    Mein Glaube an eine Demokratie ist noch nicht zerstört. Wunschgedanke? Naivität?
    Ich wünsche allen friedliche und besinnliche Weihnachten 🎄
    God save the King!

  2. Josef Lohr sagt:

    Servus miteinander,hier kann ich mich nur anschließen….
    Hier zieht sich die Willkürlichkeit bestimmter Personen und einer bestimmten Gruppierung wie ein roter Faden durch unsere Gemeinde:
    Von der Baumfällaktion des großen Kastanienbaum bei der Schule, über die angebliche Naturkatastrophe am Zulauf des Schlossweihers…(gefühlt immer eine Nacht und Nebelaktion), und der passende Pressebericht schon in der Pipeline,wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist..
    Naja was soll man dazu noch sagen..ich hoffe jeder Trainer Bürger nimmt von seinem Wahlrecht Anfang März 2026 Gebrauch und entscheidend sich für einen Politikwechsel in unserer Heimatgemeinde Train

  3. Alexander Roßbauer sagt:

    Leserbrief zum Thema Bauplätze im Gebiet „Am Reham“

    Zwischen 2014 und 2015 war ich auf der Suche nach einem Baugrundstück im gemischten Baugebiet „Am Reham“. Geplant war eine Kombination aus gewerblicher und privater Nutzung in meinem Heimatdorf. Um mich über verfügbare Grundstücke zu informieren, suchte ich den Bürgermeister persönlich auf.

    In diesem Gespräch wurde mir ein einzelnes, kleines Grundstück zum Kauf angeboten. Dieses lag zwischen einer Lackiererei und einem bereits vergebenen Bauplatz und war aufgrund seiner Maße und Zuschnitte aus meiner Sicht für mein Vorhaben nicht geeignet.

    Auf meine Nachfrage hin wurde mir mitgeteilt, dass keine weiteren passenden Grundstücke verfügbar seien. Zudem wurde erklärt, dass es keine digitale Übersicht über freie Bauplätze gebe und der Großteil bereits vergeben sei. Große Grundstücke werden auch in gar keinem Fall geteilt. Für mich entstand dadurch der Eindruck, dass es keine realistische Möglichkeit gebe, im Gebiet „Am Reham“ ein geeignetes Grundstück zu erwerben.

    Da ich zu diesem Zeitpunkt noch sehr jung war und wenig Erfahrung mit kommunalen Abläufen hatte, wusste ich nicht, ob es noch andere Wege der Anfrage gegeben hätte – etwa über die Verwaltungsgemeinschaft oder Gemeinderäte. Ich nahm die Auskunft so hin und erweiterte meinen Suchradius.

    Kurz darauf fand ich in Elsendorf ein Grundstück, das meinen Anforderungen entsprach, und schloss dort den Kauf ab. Nach Abschluss der Kaufmodalitäten erhielt ich überraschend einen Anruf des Bürgermeisters mit der Frage, ob mein Interesse an einem Bauplatz noch bestehe. Zu diesem Zeitpunkt war das Thema für mich jedoch bereits erledigt. Aber selbst heute werde ich noch darauf angesprochen, warum ich meinen Firmensitz außerhalb von Train verlagert habe. 

    Heute bin ich sehr zufrieden mit meiner Entscheidung für Elsendorf. Rückblickend hat mich jedoch beschäftigt, dass ich später erfahren habe, dass weitere Grundstücke im betreffenden Gebiet nach meinem Kaufabschluss noch vergeben wurden.

    Zusätzlich ist mir bewusst, dass mein Gewerbe im weiteren Sinne in einem Wettbewerbsumfeld steht, in dem auch ein Familienbetrieb des Bürgermeisters tätig ist. Ob und inwiefern dies eine Rolle spielte, kann und möchte ich nicht beurteilen. Dennoch blieb bei mir persönlich das Gefühl zurück, in meinem Anliegen nicht ernst genommen worden zu sein und keine wirklich passende Möglichkeit als Ortsansässiger erhalten zu haben.

    Ich möchte ausdrücklich betonen, dass mir keine Einblicke in die damaligen Entscheidungsprozesse vorliegen und ich niemandem ein Fehlverhalten unterstellen kann. Meine Schilderung beschreibt ausschließlich meine persönliche Wahrnehmung der Situation. Aus meiner Sicht war der Ablauf für mich als Bürger jedoch wenig transparent und schwer nachvollziehbar.

    Gerade bei der Vergabe von Bauplätzen halte ich Offenheit, nachvollziehbare Kriterien und eine klare Kommunikation für besonders wichtig. Meine Erfahrung liegt einige Jahre zurück, zeigt für mich persönlich aber, wie entscheidend Transparenz und Gleichbehandlung für das Vertrauen in kommunale Entscheidungen sind.

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